Brandschutz umfasst alle Maßnahmen, die der Entstehung und der Ausbreitung eines Brandes vorbeugen und die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Brandbekämpfung ermöglichen.

Als zertifizierter "Fachplaner für den vorbeugenden Brandschutz" kann ich Sie in allen Aspekten des Brandschutzes unterstützen.

Meine Leistungen im Bereich des Brandschutz

1. Brandschutztechnische Beratung

Sie sind in der Entwurfsphase für einen Neubau, in der Umplanung eines Bestandsgebäudes oder einer Nutzungsänderung? Dann lassen Sie den Brandschutz auch in diesem frühen Stadium nicht unberücksichtigt. Gerne stehe ich Ihnen in dieser frühen Phase zur Seite und berate Sie umfassend zu allen Belangen des Brandschutz.
 

2. Brandschutznachweise nach Landesbauordnung

Für die Mehrzahl der Neubauten sowie für viele Bestandsumbauten sind Angaben zum vorbeugenden Brandschutz erforderlich. Als Teil des Bauantrags ist ein solcher Brandschutznachweis für alle "standardisierten" Gebäude der Gebäudeklassen 1-5 zwingend gefordert.  Die Erstellung eines Brandschutznachweises ist in der Musterbauordnung (MBO) bzw. den Landesbauordnungen festgelegt. Sie bestimmen, dass  ein bautechnischer Nachweis für den Brandschutz zu erstellen und zusammen mit den Bauvorlagen vor der Baugenehmigung einzureichen ist. 

WAS IST EIN BRANDSCHUTZNACHWEIS?

Der Brandschutznachweis ist eine Dokumentation aller für den Brandschutz getroffenen Maßnahmen, dem baulichen, dem anlagetechnischen und  organisatorischer Brandschutz. Als bautechnischer Nachweis im Baugenehmigungsverfahren bildet er die Basis, auf der ein Bau ausgeführt und abgenommen wird. 

BESTANDTEIL DES BRANDSCHUTZKONZEPTS

Ein Brandschutznachweis belegt die Erfüllung aller baurechtlichen Belange in Bezug auf den Brandschutz, wie sie für eine Genehmigung des vorgelegten Bauvorhabens ausgewiesen sind. In der Regel ist dies mit der Einhaltung der Anforderungen aus der Landesbauordnung geleistet. Wenn das geforderte Brandschutzziel der Landesbauordnung dadurch erreicht wird, dass vollwertige Eratzmaßnahmen kompensierend wirken, darf auch vom Baurecht abgewichen werden. Im Unterschied zum Brandschutzkonzept, das als übergeordnete Planung sämtliche Brandschutzmaßnahmen beinhaltet, fungiert der Brandschutznachweis als Teilleistung des Brandschutzkonzepts. 
In ihm werden die genannten Maßnahmen schriftlich und grafisch niedergelegt.

2. Brandschutzkonzepte für Sonderbauten

Zahlreiche Gebäude erfordern als Sonderbauten Speziallösungen beim Brandschutz, die zum Teil von den gesetzlichen Vorgaben abweichen können. Für sie sind als Bestandteil der Baugenehmigung Brandschutzkonzepte einzureichen. Diese ganzheitlichen Sicherheitskonzepte umfassen alle baulichen, gebäudetechnischen und organisatorischen Elemente des Sonderbaus. Ein Brandschutzkonzept für Sonderbauten ist deshalb immer eine Speziallösung, die eine hohe fachliche Kompetenz erfordern. 

BRANDSCHUTZKONZEPT FÜR EINEN GEREGELTEN SONDERBAU

Liegen für einen Sonderbau Muster-Verordnungen der Bauministerkonferenz vor, spricht man von geregelten Sonderbauten. Diese Verordnungen geben Auskunft über besondere Anforderungen und Erleichterungen im Brandschutz. Zu den Sonderbauten zählen u.a. Hochhäuser, Beherbergungsbetriebe mit mehr als 12 Betten, Verkaufsstätten mit mehr als 2.000 m2 Brutto-Verkaufsfläche, Industreibetriebe-/gebäude, Schulen sowie Krankenhäuser und Pflegeheime.
Oftmals werden die Sonderbauten von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt. Das Brandschutzkonzept für einen Sonderbau muss daher den jeweils gegebenen Regelungen entsprechen. Für Ihr Objekt bin ich in der Lage eine exakte, absolut regelkonforme Planung zu erstellen.

BRANDSCHUTZKONZEPT FÜR EINEN UNGEREGELTEN SONDERBAU

Entsprechend werden Sonderbauten, für die keine dieser Sonderbauvorschriften vorliegt, ungeregelte Sonderbauten genannt. Ein individuelles Brandschutzkonzept für diese Sonderbauten regelt deren spezifische Anforderungen an den Brandschutz. Zu diesen Gebäudetypen zählen u.a. Verkaufsstätten mit einer Grundfläche zwischen 800 und 2.000 qm, Kindertageseinrichtungen, Bürogebäude mit einer Grundfläche von mehr als 1.600 m2 oder mit Räumen, die einzeln größer sind als 400 m2, Justizvollzugsanstalten sowie bauliche Anlagen über 30 m Höhe.
 
UMFASSENDE LEISTUNGSBANDBREITE

Zu meinen Leistungen im Bereich Brandschutzkonzept für Sonderbauten gehört eine gewerkeübergreifende, brandschutztechnische Beratung von der Projektidee über die Entwurfs- und Genehmigungsphase bis hin zur Ausführung. Je nach Größe des zu betrachtendes Objektes kann ich hierbei auf Unterstützung durch Fachkollegen zurückgreifen. 

3 Erstellen von Brandschutzordnungen

Eine Brandschutzordnung ist die auf ein bestimmtes Objekt zugeschnittene Zusammenstellung von Regeln für die Brandverhütung und das Verhalten im Brandfall. Die Brandschutzordnung wird gemäß DIN 14096 erstellt und gliedert sich in drei Teile.

Teil A richtet sich an alle Menschen, die sich im Gebäude des Betriebes aufhalten. Dieser Teil umfasst in der Regel nicht mehr als eine DIN A4 Seite, ist an mehreren Stellen gut sichtbar ausgehängt und enthält die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall.

Teil B richtet sich vor allem an die Mitarbeiter des Betriebes. Er enthält wichtige Regeln zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswegen und weitere Regeln, die das Verhalten im Brandfall betreffen. Teil B wird allen Mitarbeitern in schriftlicher Form ausgehändigt.

Teil C richtet sich an die Mietarbeiter des Betriebes, die mit Brandschutzaufgaben betraut sind (Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragter, Brandschutzwart, Brandschutzbeauftragter u.a.). In diesem Teil wird dieser Personenkreis (z.B. Brandschutzhelfer) mit der Durchführung von vorbeugenden brandschutztechnischen Maßnahmen betraut.

4. Erstellen von Feuerwehrplänen, Flucht- & Rettungswegpläne

FEUERWEHRPLÄNE
Der Feuerwehrplan dient zur schnellen und besseren Orientierung der Einsatzkräfte an der Einsatzstelle. Die Feuerwehrpläne enthalten allgemeine Angaben über das Gebäude sowie Ansprechpartner, brandschutztechnische Einrichtungen (z.B. BMA, FIZ, usw.), besondere Gefahrenschwerpunkte.

Sie  bestehen aus folgenden Teilen:

Allgemeine Objektinformation
Übersichtsplan mit Angaben der Hydranten und Anfahrt
Objektplan
Geschossplan
Feuerwehrpläne werden gemäß DIN 14095 und in Abstimmung mit der zuständigen Feuerwehr bzw. örtlichen Brandschutzdienststelle erstellt.

Sie müssen stets auf aktuellem Stand gehalten werden. Der Betreiber der baulichen Anlage hat den Feuerwehrplan mindestens alle 2 Jahre von einer sachkundigen Person prüfen zu lassen.

FLUCHT- & RETTUNGSWEGPLÄNE

Gemäß ASR A2.3 (Arbeitsstättenrichtlinie) haben Arbeitgeber für die Bereiche in Arbeitsstätten einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, in denen dies die Lage, die Ausdehnung und die Art der Benutzung der Arbeitsstätte erfordern. 

Flucht- und Rettungspläne dienen den Nutzern eines Gebäudes oder Gebäudebereiches dazu, sich bereits bei Betreten der Flächen einen Überblick über die Anordnung der Fluchtwege sowie der Selbsthilfeeinrichtungen (Feuerlöscher, Erste-Hilfe-Kasten, etc.) zu verschaffen. Somit kann im Ernstfall wertvolle Zeit gewonnen werden.

Flucht- und Rettungspläne müssen entsprechend Ziffer 9 (2) ASR A2.3 aktuell, übersichtlich, gut lesbar und farblich unter Verwendung von Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen gestaltet sein.

Vorgaben zur Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen sind in der DIN ISO 23601 festgelegt.

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